Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ist erforderlich für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Sie bewertet die Leistung eines Bauprodukts auf Basis europäischer Bewertungsdokumente (EADs) und bildet die Grundlage für die Leistungserklärung (DoP) und die CE-Kennzeichnung. CE-gekennzeichnete Produkte mit ETA dürfen in allen EU-Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden, sofern die erklärten Leistungen den jeweiligen nationalen Anforderungen entsprechen.
Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung
Mit der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Konformitätskennzeichnung für solche Produkte. Leistungserklärungen sind in der Landessprache der Mitgliedstaaten bereitzustellen, in denen das Produkt vertrieben wird, und müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Spezifische Leistungsmerkmale im Leichtmetallbau
Für Produkte des Leichtmetallbaus müssen in der Leistungserklärung folgende Merkmale enthalten sein:
Werkstoff: normative Werkstoffbezeichnung inkl. Überzugsart und -gewicht (z.B. S320GD + Z275 oder EN AW 3103).
Korrosionsschutz: Angaben zu Beschichtungssystemen und Schichtdicken (z.B. A-Seite: 25 µm SP, B-Seite: 15 µm EP) oder alternativ Korrosivitätskategorie und Schutzdauer (z.B. C3-H).
Blechdicke und Profilhöhe: maßgebliche geometrische Produktmerkmale für Profiltafeln.
Brandverhalten: relevante Brandschutzklassifizierung des Produkts.
Ausführungsklasse: für tragende Profiltafeln nach DIN EN 1090-4 ist mindestens EXC 2 anzugeben.
Für bestimmte Merkmale kann die Option "Keine Leistung festgestellt" (NPD) verwendet werden, sofern dies in der harmonisierten Spezifikation vorgesehen ist.
Siehe auch Dokumentation der verwendeten Produkte oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen