Glossar

Brandschutz im Leichtmetallbau

Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden, zur Eindämmung von Feuer und Rauch sowie zur Sicherung von Rettung und Brandbekämpfung. Er gliedert sich in drei Bereiche: baulicher Brandschutz (Baustoffe, Brandwände, Brandabschnitte), anlagentechnischer Brandschutz (Brandmelde- und Löschanlagen, Rauchabzug) und organisatorischer Brandschutz (Rettungswege, Brandschutzordnung).

Zentrale Leistungsmerkmale für Bauprodukte sind das Brandverhalten und der Feuerwiderstand. Stahl und Zink gelten als nicht brennbar (Klasse A1). Bei Sandwichelementen bestimmt der Dämmkern die Klassifizierung: PU-Kern erreicht Klasse B bis C, Mineralwolle-Kern (MiWo) Klasse A2 bis A. Dachflächen müssen zusätzlich oft als „harte Bedachung" gegen Flugfeuer und Strahlungswärme beständig sein.
Maßgebliche Grundlagen sind die Musterbauordnung (MBO), die Landesbauordnungen sowie DIN 4102 und DIN EN 13501. Relevante Nachweise sind Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen und Zertifizierungen wie FM-approved.

Siehe auch MiWo (Mineralwolle) und FM-approved.
 

Zurück
nach oben