Die Wärmeleitfähigkeit (λ, Lambda) beschreibt die Fähigkeit eines Materials, Wärme zu leiten, und wird in W/(m·K) angegeben. Je höher der λ-Wert, desto besser leitet das Material Wärme – und desto schlechter dämmt es. Sie ist ein zentraler Kennwert für die Berechnung des U-Werts und des Mindestwärmeschutzes.
Abgrenzung zum U-Wert
Während der U-Wert die Wärmedämmeigenschaft eines gesamten Bauteils beschreibt, ist die Wärmeleitfähigkeit eine materialspezifische Größe. Sie geht als wesentliche Eingangsgröße in die U-Wert-Berechnung ein: Je geringer die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffs und je größer seine Einbaudicke, desto kleiner der resultierende U-Wert des Bauteils.
Bei metallenen Elementen, die in die Dämmebene eindringen – etwa Befestigungsschrauben oder Verbinder – führt die hohe Wärmeleitfähigkeit von Stahl und Aluminium zu Wärmebrücken, die über den längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ (Psi) zu berücksichtigen sind.
Materialspezifische Werte
Die Wärmeleitfähigkeit variiert je nach Material erheblich:
Aluminium: 160 W/(m·K)
Stahl: 50 W/(m·K)
Nichtrostender Stahl: 17 W/(m·K)
Mineralwolle (WLS 045): 0,045 W/(m·K)
Polyurethan (WLS 025): 0,025 W/(m·K)
Porenbeton: > 0,1 W/(m·K)
Erdreich: 2,0 W/(m·K)
Der große Unterschied zwischen Dämmstoffen (λ < 0,05) und Metallen (λ > 17) verdeutlicht, warum metallene Durchdringungen der Dämmebene konstruktiv vermieden oder in ihrer Wärmebrückenwirkung berechnet werden müssen.
Regelungen
Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit für Kernwerkstoffe von Sandwichelementen ist in den jeweiligen Zulassungsbescheiden angegeben und wird fremdüberwacht. Die frühere bauaufsichtliche Vorgabe, den Nennwert der Wärmeleitfähigkeit mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren, wurde durch die 3%-Regel nach DIN 4108-4 ersetzt.
Siehe auch U-Wert.
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