Glossar

Übernahme

Es ist erforderlich, die Anlieferung und das Abladen der Bauelemente zu begleiten und den Vorgang zu dokumentieren. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Herstellerwerk
  • Herstelljahr
  • Profilbezeichnung
  • Blechdicke
  • Mindeststreckgrenze
  • Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen),
  • Konformitätszeichen CE-Kennzeichnung
  • Leistungserklärung gemäß EU-Bauprodukteverordnung (Declaration of Performance, DoP)
  • Bezeichnung des Korrosionsschutzsystems
  • Nennschichtdicke der zusätzlichen organischen Beschichtung

Hinweis:
Die Referenznummern des CE-Zeichens und der Leistungserklärung müssen übereinstimmen. Die Leistungserklärung muss eine Unterschrift aufweisen. Beanstandungen sind in den Versandpapieren zu vermerken und unverzüglich dem Lieferanten zu melden. Die Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen), die CE- Zeichen und die Leistungserklärungen (DoP) (Etiketten / Paketanhänger) sowie die Durchschriften der Versandpapiere sind in der Bauakte aufzubewahren.

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