Glossar
Es ist erforderlich, die Anlieferung und das Abladen der Bauelemente zu begleiten und den Vorgang zu dokumentieren. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Hinweis:
Die Referenznummern des CE-Zeichens und der Leistungserklärung müssen übereinstimmen. Die Leistungserklärung muss eine Unterschrift aufweisen. Beanstandungen sind in den Versandpapieren zu vermerken und unverzüglich dem Lieferanten zu melden. Die Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen), die CE- Zeichen und die Leistungserklärungen (DoP) (Etiketten / Paketanhänger) sowie die Durchschriften der Versandpapiere sind in der Bauakte aufzubewahren.