Die Anlieferung der Bauteile erfolgt in palettierten Paketen, die mit Rücksicht auf die Baustellenhebezeuge in der Regel nicht schwerer als 30 kN (3 t) sein sollten. Bei gestapelten Paketen müssen die Paletten übereinanderliegen, um Beschädigungen der Bauteile zu vermeiden. In Paketen mit unterschiedlichen Längen von Profiltafeln liegen die kürzeren Profiltafeln immer oben.
Zufahrt und Entladung
Baustellen und Zufahrtswege müssen für Standard-Sattel- und Gliederfahrzeuge bis 40 t sowie entsprechende Autokräne geeignet und befahrbar sein. Das Entladen muss zügig und sicher mit geeigneten Hebezeugen unter Beachtung der Herstellervorschriften erfolgen; die Entladezeit sollte eine Stunde nicht überschreiten. Schäden, die bei der Entladung auftreten, gehen zu Lasten des Käufers.
Warenübernahme
Bei Ankunft der Ladung ist diese umgehend auf Vollzähligkeit der Packstücke und sichtbare Schäden sowie die Übereinstimmung mit den Angaben der Etiketten und Paketanhänger zu überprüfen. Lieferscheine und Frachtbriefe sind auf Auftragsnummer, Versandadresse und Paketanzahl zu kontrollieren. Schäden sind auf den Frachtpapieren zu vermerken und dem Verkäufer umgehend anzuzeigen. Äußerlich sichtbare Beanstandungen, die nicht auf dem Frachtbrief vermerkt sind, können später nicht mehr reklamiert werden; es gelten § 377 HGB und § 437 BGB.
Transportverpackungen, Folien und Schutzumhüllungen gehen in den Besitz des Auftragnehmers über; eine Pflicht zur Abholung durch den Hersteller besteht nicht.
Siehe auch Abladen und Lagern oder Übernahme.
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