Glossar

Standsicherheitsnachweis

Leichtmetallbaukonstruktionen unterliegen dem Bauordnungsrecht. Für jede Dach-, Wand- und Deckenkonstruktion sind daher die Nachweise der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit zu führen, einschließlich der Nachweise für Verbindungen, Befestigungen und ggf. Verankerungen. Dies gilt auch für Anschlageinrichtungen zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.

Nachweisverfahren

Der Nachweis kann durch Berechnung oder durch Versuche erbracht werden; ein statischer Nachweis kann Einzelprüfungen ersetzen. Grundlage sind die maßgeblichen Einwirkungen (Wind-, Schnee- und Nutzungslasten) und Widerstände (Tragfähigkeit, Querschnittswerte) nach den einschlägigen Normen EN 1990, EN 1993 und EN 1999 sowie den geltenden bauaufsichtlichen Zulassungen und Europäischen Technischen Bewertungen.

Verantwortlichkeiten

Der Bauherr ist für die Beschaffung der Nachweise zuständig, der Entwurfsverfasser für die Berechnungen und der Unternehmer für die Bereitstellung der Verwendbarkeitsnachweise. Die Anordnung, Anzahl und Art der Befestiger sind im Prüfbericht zu dokumentieren.

Siehe auch DIN EN 1993-1-3 (Eurocode 3).

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