Die Sichtseite ist diejenige Seite eines Profils oder Paneels, die nach der Montage sichtbar bleibt. In den meisten Fällen ist sie identisch mit der Farbseite, da sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bestimmt. Bei speziellen Anwendungen wie dem Innenausbau oder bei Tragschalen kann auch die Rückseite des Profils sichtbar sein.
Beurteilung von Abweichungen
Die Beurteilung von Unregelmäßigkeiten auf der Sichtseite erfolgt aus einem gebrauchsüblichen Betrachtungsabstand von 10 m, rechtwinklig zur Fläche, bei diffusem Licht ohne direkte Sonneneinstrahlung. Streiflicht ist für die Beurteilung ungeeignet. Der Blickwinkel beträgt maximal 45° zu beiden Seiten und 45° nach oben. Anschlüsse und Details werden aus mindestens 1,5 m Abstand beurteilt.
Als relevant gelten Abweichungen, die einem neutralen Betrachter ohne besondere Sachkunde auf den ersten Blick auffallen, aus mindestens zwei Betrachtungsrichtungen sichtbar sind und länger als eine Stunde am Tag störend wahrgenommen werden. Beeinträchtigungen in repräsentativen Bereichen wie Eingängen sind dabei relevanter als solche außerhalb der üblichen Betrachtungshöhe.
Für exponierte Gebäudeseiten oder besondere Anforderungen können abweichende Beurteilungsmaßstäbe vereinbart werden; diese sind im Vorfeld zu definieren. Häufige Ursache für Mängelanzeigen sind falsche Erwartungen an perfekt ebene Oberflächen, oft infolge unvollständiger Beratung zu den systembedingten Eigenschaften dünnwandiger Bauelemente.
Siehe auch Materialspezifischen Unregelmäßigkeiten oder Negativlage / Positivlage bei Trapezprofilen.
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