Bauelemente können bereits ab Werk mangelhaft sein oder beim Transport, während der Lagerung, bei der Montage oder durch Nachgewerke beschädigt werden. Sie sind entlang der gesamten Entstehungs- und Verarbeitungskette stichprobenweise auf Abweichungen zu überprüfen. Da Pakete erst unmittelbar vor der Montage geöffnet werden, kann eine Überprüfung der Einzelelemente häufig erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Bei längerfristiger Lagerung ist eine stichprobenweise Prüfung in jedem Fall durchzuführen (§ 377 HGB).
Beanstandungen, Bedenken und Mängelanzeigen sind stets schriftlich und unverzüglich zu dokumentieren, mit Angabe der Auftragsdaten und nach Möglichkeit mit Fotodokumentation. Äußerlich sichtbare Beanstandungen, die nicht auf den Frachtpapieren vermerkt sind, können später nicht mehr reklamiert werden. Der Empfänger ist verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb angemessener Zeit Gelegenheit zur Begutachtung des beanstandeten Materials zu geben.
Arten von Unregelmäßigkeiten
Geringfügige Unregelmäßigkeiten wie Unebenheiten, Druckstellen, Kratzer, Farbtonabweichungen und Verschmutzungen sind aufgrund technisierter Produktionsabläufe und Montagebedingungen als üblich anzusehen. Maßabweichungen, die die technische Funktion oder die optische Gestaltung des Bauwerks nicht beeinträchtigen, sollen keinen Anlass für Auseinandersetzungen geben.
Zu den systembedingten und nicht als Abweichung zu wertenden Erscheinungen zählen: Grate an Lochschnittkanten und Schnittflächen, Bohr- und Sägespäne sowie vereinzelte Korrosionsverfärbungen an Schnittflächen durch Witterungseinflüsse während Lagerung und Transport, sofern die Schutzschicht ein Fortschreiten der Korrosion verhindert. Auch herstellungsbedingte Oberflächenfehler metallener Überzüge wie Streifen, Riefen oder Walzenschläge sowie leichte Schmiermittelrückstände aus dem Umformprozess sind nicht gänzlich vermeidbar. Bei PIR-Sandwichelementen stellen nicht vollständig ausgeschäumte Bereiche an gebördelten Längsrändern keine Abweichung dar, sofern Stabilität und U-Wert nicht beeinträchtigt werden.
Plastische Verformungen wie Dellen, Beulen und Knicke sowie Ablösungen der Deckschale vom Kern können die Tragfähigkeit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen und sind gesondert zu prüfen. Farbabweichungen sind nach den geltenden Toleranzvorgaben zu bewerten; bei Beschichtungsdicken unter 25 µm kann keine Farbgleichmäßigkeit gewährleistet werden.
Bewertung
Eine Abweichung ist in Geltungswert und Funktionswert zu unterteilen und unmittelbar nach dem Erkennen, spätestens bei der Abnahme zu bewerten. Bei längeren Ausführungszeiträumen sind Teilabnahmen empfehlenswert.
Siehe auch Abweichungen von der Ebenheit bei Sandwichelementen und Abladen und Lagern
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