Luftschalldämmung bezeichnet die Fähigkeit eines Bauteils, die Übertragung von Schall durch die Luft zu reduzieren. Sie schützt vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Geräusche, wie sie etwa von gewerblichen und industriellen Anlagen ausgehen. Beurteilt wird sie über das bewertete Schalldämm-Maß R'w, gemessen in Dezibel (dB).
Bei einschaligen Metallprofilwänden und -dächern ist die Luftschalldämmung grundsätzlich von der flächenspezifischen Masse und der Frequenz abhängig. Zweischalige Leichtmetallbaukonstruktionen erreichen im Vergleich zu einschaligen Systemen gleicher Masse deutlich höhere R'w-Werte, da die entkoppelten Schalen nach dem Masse-Feder-Masse-Prinzip wirken. Antidröhnbeschichtungen können sich ebenfalls positiv auf die Luftschalldämmung auswirken.
Bei der Planung von Bauwerken mit erhöhten Schallschutzanforderungen – insbesondere bei lärmintensiven Hallen – ist die Luftschalldämmung der Außenbauteile wie Dächer und Wände gesondert nachzuweisen.
Siehe auch Schallabsorption oder Akustik/Gelocht/Perforiert.
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