Glossar

Schallabsorption

Für besonders schutzbedürftige Räume (z.B. Wohn- und Schlafräume, Unterrichts- und Büroräume) sind in DIN 4109 Werte für den zulässigen Schalldruckpegel angegeben. In den Fällen, in denen die störenden Geräuschübertragungen durch Luftschallanregungen erfolgen, kann der Lärmpegel durch schallabsorbierende Maßnahmen (z.B. durch Einbau von schallschluckenden Materialien an den Innenseiten der Wände, Decken bzw. Dächer) in diesem Raum gesenkt werden.

Mit Metallleichtbaukonstruktionen erreicht man durch eine geeignete Lochung der Unterschale / Innenschale und das Einlegen von Schallschluckmaterial eine Verminderung des Lärmpegels. Durch diese Maßnahme wird die Luftschalldämmung jedoch vermindert. Der geänderte Wert der Lärmpegelminderung muss durch einen Schallschutzfachmann ermittelt werden.

Ein Maß für die Minderung ist der Schallabsorptionsgrad α.

α = (nicht reflektierte Schallenergie)
(auftreffende Schallenergie)

Für diesen geometrischen Absorptionsgrad gilt:
bei vollständiger Absorption ist α = 1
bei vollständiger Reflexion ist α = 0

In Prüfzeugnissen wird ein aus Hallraum-Versuchen ermittelter statischer Absorptionsgrad αs angegeben; dieser kann durch das Verfahren bedingt auch Werte annehmen, die größer als 1 sind. In der Praxis kann jedoch durch zusätzliche Absorptionsflächen kaum eine Lärmpegelminderung von mehr als 3 dB erreicht werden.

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