Setzbolzen werden bei der Befestigung von Stahlprofiltafeln auf Stahlunterkonstruktionen ab 6 mm Dicke verwendet. Zum Eintreiben der Setzbolzen sind jeweils die speziellen vom Hersteller vorgeschriebenen, in den Zulassungsbescheiden aufgeführten Bolzensetzwerkzeuge zu verwenden. Für die verschiedenen Gesamtblechdicken sowie Festigkeiten und Dicken der Unterkonstruktion werden farblich gekennzeichnete Kartuschen mit unterschiedlichen Treibladungen angeboten. Die geeignete Kartusche muss durch das Setzen von Probebefestigungen ermittelt werden.
Die Anwendungsrichtlinien der Verwendbarkeitsnachweise (Kartuschenwahl, Anwendungsgrenzen, Nagelüberstand) sind zu beachten. Der ordnungsgemäße Sitz des Setzbolzens ist durch Nagelvorstandkontrolle (NVS) zu überprüfen (Bild 10.2). Bei dem Setzen von Setzbolzen verdrängt der durchdringende Setzbolzen das Untergrundmaterial seitlich und erzeugt eine Deformationszone von ca. 10 mm Durchmesser. Die Bauelementbeschichtung wird in diesem Bereich der gleichen Verformung unterworfen.
Das Auftreten von Abplatzungen der Beschichtung im Bereich der austretenden Setzbolzenspitze hängt entscheidend von der Dicke und Haftung am Stahluntergrund ab. Gut haftende bzw. dünne Kunststoffüberzüge reißen in der Regel lediglich ein. Dickere Beschichtungen neigen zu Abplatzungen rund um den Setzbolzen. Die Größe der Abplatzung wird durch die Art der Beschichtung und ihre Haftung am Untergrund bestimmt. Beim Eintreiben verdrängt der Setzbolzen den Grundwerkstoff der Unterkonstruktion zur Seite und erzeugt eine Verformungszone von etwa 10 mm Durchmesser. Die Beschichtung auf der Profiltafel wird in diesem Bereich gleichermaßen verformt.
Ob es zu Abplatzungen in der Beschichtung im Bereich der austretenden Setzbolzenspitze kommt, hängt deutlich von der Schichtdicke und der Haftung am Stahlsubstrat ab. Üblicherweise reißen stark haftende oder dünne Kunststoffbeschichtungen einfach. Dickere Beschichtungen neigen zu Abplatzungen in der Nähe des Setzbolzens. Das Ausmaß der Abplatzungen hängt von der Art der Beschichtung und deren Haftung auf dem Untergrund ab. Eine Beschädigung der Beschichtung auf der Rückseite durch eindringende Setzbolzen ist grundsätzlich nicht zu vermeiden. Gegebenenfalls auf der Rückseite des Grundwerkstoffs herausragende Nagelspitzen dürfen nicht abgetrennt werden.
Bei diesem Punkt handelt es sich um den Stand der Technik. Es liegt keine Unregelmäßigkeit vor.
Siehe auch Befestigung / Verbindungselemente.
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