Glossar

Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer

Der bauliche Brandschutz großflächiger Dächer wird durch die Normenreihe DIN 18234 geregelt. Sie gilt für im Wesentlichen flache oder flach geneigte Dächer (bis 20° Neigung) über Räumen mit großen Abmessungen, wie sie in Industrie- und Gewerbebauten, Sport- und Veranstaltungsgebäuden, Flughäfen und Einkaufszentren typisch sind.

Ziel der Norm ist es, die Brandweiterleitung in allen Schichten des Dachaufbaus sowie ober- und unterhalb des Daches zu begrenzen. Die Brandbeanspruchung von unten steht dabei im Vordergrund, da sie im Regelfall intensiver ist als von außen. Anforderungen an den Schutz gegen Brandbeanspruchung von außen, etwa durch Flugfeuer und strahlende Wärme, werden über das Kriterium der harten Bedachung geregelt. Die Prüfungen nach DIN 18234 umfassen die ersten 20 Minuten eines fortentwickelten Entstehungsbrandes.

Bei Dachflächen von mehr als 2.500 m² sind Bedachungen so auszubilden, dass eine Brandausbreitung innerhalb des Brandabschnittes über das Dach behindert wird. Dächer nach DIN 18234 gelten als erfüllt. Das Sicherheitsniveau ist dabei nicht direkt mit Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 vergleichbar, bietet aber ein wesentlich verbessertes Verhalten hinsichtlich der Brandweiterleitung. Eine Bewertung allein nach Baustoffklassen oder Widerstandsfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende Wärme reicht nicht aus.

Die Normenreihe gliedert sich in Teile für geschlossene Dachflächen (DIN 18234-1 und -2) und durchdrungene Dächer (DIN 18234-3 und -4). Bei Dachdurchdringungen sowie An- und Abschlüssen sind besondere konstruktive Maßnahmen nach DIN 18234-3 erforderlich. Dächer nach DIN 18234 sind baurechtlich ohne Einzelnachweis für Industriegebäude freigegeben und erfüllen die Anforderungen der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL).

Siehe auch FM-Approved oder Brandschutz im Leichtmetallbau.

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