Glossar

Auflagerbreite

Auflagerkonstruktionen müssen durchgehend eben ausgebildet sein. Die Auflagerflächen der Profiltafeln müssen die gleiche Neigung wie die Profiltafeln und Sandwichelemente haben und dürfen nicht durch Schrauben, Laschen, Kopf- und Stoßplatten bzw. Kopf- und Stoßlaschen gestört sein. Die Profiltafeln und Sandwichelemente müssen vollflächig auf der Unterkonstruktion aufliegen. Die vorhandenen Auflagerbreiten sind mit den durch die statische Berechnung festgelegten Angaben im Verlegeplan zu vergleichen. Sind die Auflagerbreiten kleiner als im Plan festgelegt, ist der Planverfasser zu verständigen und es sind dessen Anweisungen abzuwarten .

Für einzelne Profiltypen können abweichende Auflagerbreiten erforderlich sein, die in den Prüfbescheiden der Profile angegeben sind . Bei Sandwichelementen sind die entsprechenden Bedingungen der bauaufsichtlichen Zulassungsbescheide einzuhalten. Die erforderliche Auflagerbreite ist im Rahmen des statischen Nachweises der Elemente zu ermitteln. Im Allgemeinen führt dieser Nachweis zu größeren Auflagerbreiten als die angegebene Mindestauflagerbreite.

Siehe auch Standsicherheitsnachweis.

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