Glossar

Tauwasserfreiheit

Tauwasserfreiheit bedeutet, dass ein ausreichender Schutz gegen die Bildung von Tauwasser gewährleistet sein muss, etwa durch Abdichtungen, Konvektionssperren und sorgfältigen Einbau. 

Ursache

Tauwasser entsteht, wenn feuchtebeladene Luft auf eine Oberfläche trifft, deren Temperatur die Taupunkttemperatur unterschreitet und der Wasserdampf als flüssiges Wasser ausfällt.

Konvektion als Hauptgefahr

Der Wärmetransport durch Luftströmung (Konvektion) stellt die weitaus größere Gefahr dar als Dampfdiffusion. Die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Bauwerks muss dauerhaft luftdicht ausgeführt sein. Die Konvektionssperre muss frei von Löchern und Rissen sein und an allen Anschlüssen, Nähten und Durchdringungen abgedichtet werden – etwa durch Dampfsperren oder Dichtbänder.

Wärmebrücken

Metallene Bauteile, die die Dämmebene durchdringen, können zu lokalen Temperaturabsenkungen auf der Bauteiloberfläche führen. Solche Wärmebrücken sind durch thermische Trennung oder den Einsatz von Materialien mit geringer Wärmeleitfähigkeit zu minimieren.

Hinterlüftung

Bei Außenwandbekleidungen ist eine Hinterlüftung erforderlich, um Baufeuchte abzuführen, eindringenden Niederschlag abzuleiten und Tauwasser an der Innenseite der Bekleidung zu vermeiden.

Anforderungskriterien

Tauwasser an Bauteiloberflächen ist in jedem Fall zu vermeiden; die kritische Oberflächentemperatur liegt bei mindestens 9,3 °C. Für saugfähige Materialien wie Dichtbänder gilt zusätzlich der Grenzwert von 80 % relativer Luftfeuchtigkeit, da Schimmelpilzbildung bereits ab dieser Schwelle einsetzen kann.

Siehe auch Hinterlüftung bei Außenwänden und Außenwandbekleidungen oder Dichtungsmassnahmen im Leichtmetallbau.

Gerne beraten und helfen wir Ihnen bei der Planung von technischen Details, sprechen Sie uns an: Tel. +49 791 94616-0

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