Glossar
Falls nicht in Normen, Zulassungen oder Herstellervorschriften größere Dachneigungen vorgeschrieben sind, sollten unter Berücksichtigung unvermeidlicher Ausführungstoleranzen in Unterkonstruktionen und Dachschalen folgende Mindestdachneigungen nicht unterschritten werden: a) 3° (5,2 %) für Ausführungen ohne Querstöße undÖffnungen b) 5° (8,8 %) für Ausführungen mit Querstößen und/oder Öffnungen.
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