Glossar

Mindestdachneigung

Die Mindestdachneigung bezeichnet die untere Grenze der Dachneigung, die bei wasserführenden Dachdeckungen im Leichtmetallbau nicht unterschritten werden darf. Sie ist abhängig von Profilart, Werkstoff, Querstößen, Durchdringungen und dem gewählten Dichtungssystem.

Bei Trapez- und Wellprofilen als Dacheindeckung sollten folgende Mindestdachneigungen eingehalten werden: 3° (5,2 %) für Ausführungen ohne Querstöße und ohne Durchbrüche sowie 5° (8,8 %) für Ausführungen mit Querstößen und/oder Durchbrüchen. Die Regeldachneigung für wasserführende Trapezprofilschalen beträgt 7° bei einer Querüberdeckung von 200 mm.

Nach DIN EN 1090-5 sind unter Berücksichtigung von Einflussfaktoren wie geografischer Lage, Profilform und Blechdicke auch geringere Werte zulässig: 1,7° (3,0 %) für Dachflächen ohne Querstöße und ohne Durchbrüche sowie 2,9° (5,0 %) für Dachflächen mit Querstößen oder Durchbrüchen. Bei Dachneigungen unter 7° ist im Längsstoß eine durchlaufende Dichtung der Beanspruchungsgruppe BG 2 nach DIN 18542 vorzusehen.

Siehe auch Längsstoßüberdeckung bei Dach Trapezprofilen.

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