Glossar

Hinterlüftung bei Außenwänden und Außenwandbekleidungen

Zur Reduzierung von Baufeuchte, zur Ableitung von eventuell durch die offenen Fugen eindringendem Niederschlag, zur Trennung der Bekleidungen von der Dämmstoffschicht bzw. der Wandoberfläche und zur Ableitung von Tauwasser an der Innenseite der metallischen Bekleidung ist eine Hinterlüftung bei Außenwandbekleidungen erforderlich. Diese Anforderung wird in der Regel erfüllt, wenn die Bekleidungen mit einem Abstand von mindestens 20 mm zu der Außenwand bzw. Dämmstoffschicht angeordnet werden. Der Abstand darf z.B. durch die Unterkonstruktion oder durch Wandunebenheiten örtlich bis auf 5 mm reduziert werden.

Bei einer Spaltbelüftung soll die geringste Spaltbreite 20 mm betragen. Bei Belüftungskanälen sollen deren Einzelquerschnitte mindestens 4 cm2 und soll deren kleinstes Maß mindestens 20 mm betragen. Die Querschnittsform ist beliebig, die Breite des nicht hinterlüfteten Teiles der Außenwand bzw. der Bekleidung zwischen den benachbarten Belüftungskanälen darf 180 mm nicht übersteigen. Bei vertikal angeordneten Trapez- oder Wellprofiltafeln darf die Bekleidung streifenförmig aufliegen, wobei sicherzustellen ist, dass der freie horizontale Hinterlüftungsquerschnitt mindestens 200 cm2 / m beträgt.

Für hinterlüftete Außenwandbekleidungen sind Be- und Entlüftungsöffnungen zumindest am Gebäudefußpunkt und am Dachrand mit Querschnitten von mindestens 50 cm2 je 1 m Wandlänge vorzusehen. Im Sockelbereich müssen Öffnungen zur Hinterlüftung der Außenwandbekleidung mit einer Breite über 20 mm durch Lüftungsgitter gesichert werden. Dieser Schutz gegen Kleintiere und Nager stellt keinen Insektenschutz dar. Die Hinterlüftung an sich bietet bereits einen wirksamen Schutz gegen Insekten.

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