Glossar

Grenzstützweite

Die Grenzstützweite ist die maximale freie Stützweite, bei der ein nicht befestigtes Trapezprofil während der Montage ohne zusätzliche Lastverteilung betreten werden darf. Wird dieser Wert überschritten, müssen geeignete lastverteilende Maßnahmen eingesetzt werden, um lokale Durchbiegungen, Profilversagen oder Gefährdungen des Montagepersonals zu vermeiden.

Die Grenzstützweite ist keine feste Größe, sondern hängt von mehreren Faktoren ab: der Profilgeometrie (Profilhöhe, Gurtbreiten, Stegneigung), der Nennblechdicke und der Auflageranordnung. Bei Einfeldträgern ist die zulässige Stützweite in der Regel geringer als bei Zwei- oder Mehrfeldsystemen, da letztere die eingebrachte Last auf mehr Auflagerpunkte verteilen.

Die Werte werden profilspezifisch in Typenprüfungen oder Musterbemessungen ermittelt und in Belastungstabellen oder bauaufsichtlichen Zulassungen veröffentlicht. Für die Planung und Ausführung sind daher stets die herstellerspezifischen Angaben zum jeweiligen Profil maßgeblich.

In der Praxis wird die Grenzstützweite vor allem bei der Montageplanung relevant: Wird dieser Wert überschritten, müssen geeignete lastverteilende Maßnahmen eingesetzt werden, um lokale Durchbiegungen, Profilversagen oder Gefährdungen des Montagepersonals zu vermeiden.

Siehe auch Begehbarkeitsgrenze.
 

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