Im Metallleichtbau werden Dichtungsmaßnahmen an den Quer- und Längsrändern von Profiltafeln und der Verlegefläche in Dach- und Wandkonstruktionen erforderlich. Dabei sind die Dichtungsmaßnahmen, z.B. Dichtbänder, entsprechend den Einsatzbedingungen auszuwählen, vgl. IFBS-Fachregeln zur Bauphysik (BP 04). Die Innenschalen bei Sandwich- und Kassettenkonstruktionen müssen als Konvektionssperre und die Außenschalen schlagregendicht ausgeführt werden. Bei nicht „quasiebenen“, grob profilierten Innenschalen, z.B. Dachtragschalen aus Trapezprofilen, muss die Konvektions- und Dampfsperrschicht durch andere Maßnahmen, z. B. Dampfsperrbahnen, hergestellt werden. In baulichen Anlagen, bei denen die Anforderung an den Feuchte- und Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Abs. 4.2.3 und 7 und / oder die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung zu beachten sind, müssen die Stöße (Längs- und Querstöße) der Innenschalen zur Vermeidung von Tauwasser im Innern der Dach- oder Wandkonstruktionen und zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste gegen Konvektion (Luftdurchgang) abgedichtet werden. Bei großformatigen Profiltafeln aus Metall wird die Regensicherheit in allen Wetterrichtungen gewährleistet. Dies wird durch die Dachneigung, durch die Längsstoßverschraubung und bei geringen Dachneigungen (<= 7°) durch den Einsatz von geeigneten Dichtbändern in den Längsstößen gewährleistet.
Dichtungsmaßnahmen bei Dach- und Wandsystemen sind mit den im Verlegeplan vorgeschriebenen Dichtungsbändern und / oder Dichtungsmassen an Längs- und Querstößen sowie Anschlüssen und Abschlüssen auszuführen (BP 04). Dichtbänder werden auf der Tragkonstruktion oder auf durch Kantprofile geschaffenen Dichtungsebenen gemäß Verlegeplan angebracht. Querstöße der durch Kantprofile geschaffenen Dichtungsebenen müssen abgedichtet werden. Querstöße und Fugen von bauseitig vorhandenen Dichtungsebenen, z. B. Pfetten, Riegel oder Befestigungsschienen in Betonstützen, an den Endauflagern / Querrändern von luftdichten Schalen, z.B. Sandwichelementen oder Stahlkassettenprofilen, müssen abgedichtet werden. Massive Bauteile mit Fugen müssen im Bereich der luftdichten Anschlüsse der Metallleichtbaukonstruktionen im Bereich der Dichtbänder einen luftdichten Glattstrich gemäß VOB / C, ATV DIN 18330 „ Mauerarbeiten“, 4.2.4 „Glattstriche“ aufweisen.
Siehe auch Dichtbänder.
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