Metallleichtbaukonstruktionen einschließlich aller An- und Abschlüsse aus Metallblech sind gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) als Fangeinrichtung geeignet, sofern die Metallleichtbaubauteile zuverlässig miteinander verbunden sind und eine Blechdicke von mindestens 0,5 mm (Stahl) bzw. von 0,65 mm (Aluminium) aufweisen. Als zuverlässig miteinander verbunden gelten Längs- und Querstoßverbindungen, wenn sie durch Klemmprofile, Falze, Niete oder Schrauben hergestellt sind. Dies gilt auch für kunststoffbeschichtete Bleche, sofern die Kunststoffbeschichtung nicht dicker als 500 um PVC oder 1 mm Bitumen ist.
Bei Querstößen soll die Überdeckungslänge mindestens 100 mm betragen. Einfassungen müssen ebenfalls eine Überdeckung von mindestens 100 mm haben.
Die fachgerechte Ableitung des Blitzstroms vom Dach muss bauseitig sichergestellt werden.
Zurück