Glossar
Ist es notwendig, zusätzlich zu den Produkteigenschaften die Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu regeln, ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBg) erforderlich. Die aBg ist freiwillig und kann Regelungen zur Planung, Bemessung, Ausführung, Nutzung und Wartung enthalten. Aus der aBg ergibt sich keine besondere Kennzeichnung.
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